Abnahme 2025 der Gasheizungen im Kanton Baselland

Neue Volksabstimmung im Baselbiet "Energiepolitik nur mit der Bevölkerung"

Die Diskussion um die künftige Energiepolitik im Baselbiet sorgt derzeit für grosse Verunsicherung – sowohl in der Bevölkerung als auch in der Branche.
Während die Politik über das Inkrafttreten des Dekrets uneinig ist, steht mit der bereits eingereichten Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» zudem eine Volksabstimmung bevor.

Der Landrat BL hat Folgendes beschlossen:

• Dekret zum Energiegesetz (SGS 490.1)

o Das Dekret vom 26. Januar 2017 tritt per 01.01.2026 in Kraft.

o Dieses Dekret sieht vor, dass Öl- und Gasheizungen im Kanton Basel-Landschaft nicht mehr eingebaut werden dürfen – nur noch mit einer Sonderbewilligung.

WICHTIG: Beachtet das Schreiben der IWB – Abnahmetermine in diesem Jahr können noch für Installationsanzeigen garantiert werden, die bis zum 19. Oktober 2025 eingegangen sind. (Anbei Schreiben IWB )

• Folgen der Volksabstimmung

o Annahme der Initiative: Das Dekret wird aufgehoben. → Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin ohne Einschränkung eingebaut werden.

o Ablehnung der Initiative: Das Dekret bleibt bestehen. → Der Einbau von Öl- und Gasheizungen ist nur noch mit Sonderbewilligung möglich.

Für unsere Branche im Baselbiet bedeutet dies, dass die kommenden Monate von politischer Unsicherheit geprägt sein werden. Der Entscheid der Stimmberechtigten wird den künftigen Rahmen für Heizungssysteme und Energietechnik im Kanton BL bestimmen.

Wir behalten den laufenden Prozess im Blick und informieren Sie kontinuierlich.

Informationsschreiben IWB
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