Teilrevision Energieverordnung: Anpassung beim Heizungsersatz
Der Regierungsrat Basel-Stadt hat heute eine Teilrevision der Energieverordnung beschlossen.
Diese enthält neben anderem eine Anpassung der Förderung von Wärmepumpen im Fernwärmegebiet und eine Lockerung von Effizienzmassnahmen am Gebäude bei Übergangslösungen:
- Die Förderung dezentraler Heizungslösungen (z.B. Wärmepumpen) im Fernwärmegebiet widerspricht dem Ziel einer hohen Anschlussdichte und der daraus folgenden langfristigen Wirtschaftlichkeit der Fernwärme. Neu werden die Beitragsätze deshalb nach Teilgebieten unterschieden: Innerhalb des Fernwärmeperimeters wird es für dezentrale Heizungslösungen (Wärmepumpen und Holzheizungen) mit einer Leistung über 70 kW keine Förderbeiträge geben, und die Beiträge für kleinere Anlagen werden halbiert. Für Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümer innerhalb des Fernwärmegebiets, deren individuelle Energieversorgung sich bereits in der Planung befindet, gelten die bisherigen Fördersätze, insofern sie das vollständige Fördergesuch bis Ende Mai 2025 einreichen. Die Beiträge für Fernwärmeanschlüsse und Solarthermieanlagen bleiben unverändert. Ausserhalb des Fernwärmeperimeters bleiben die bisherigen Förderregeln so wie bisher bestehen.
Die Anforderungen bei Übergangslösungen werden zudem gelockert. Dort wo Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer auf den Anschluss an die Fernwärme warten und zwischenzeitlich eine neue Gas- oder Ölheizung installieren, entfallen die bisher geforderten Energieeffizienzmassnahmen am Gebäude.
Teilrevision Energieverordnung: Mehr Förderbeiträge für Gesamtsanierungen und Anpassung beim Heizungsersatz | Kanton Basel-Stadt - Die Durchführung von Fernwärmeleitungen durch Schutzräume ist nun, unter klar definierten Bedingungen, vom BABS offiziell gestattet. Siehe Merkblatt Nr. 2024-01 vom 01.09.2024 im Anhang. Unerlässlich ist jedoch weiterhin, dass in jedem Fall, vorgängig, eine entsprechende Bewilligung für das betroffene Projekt beim MZBS einzuholen ist.