Förderbeiträge

«altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum»

Seit Beginn dieses Jahres ist im Wohnbauförderungsgesetz festgeschrieben, dass der Kanton Basel-Landschaft altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum fördert.

Nebst einer unentgeltlichen Beratung bezahlt der Kanton, unter bestimmten Voraussetzungen, finanzielle Beiträge für altersgerechte Umbaumassnahmen.
Es geht darum, alltägliche Aktivitäten zu erleichtern und Gefahrenquellen zu beseitigen. Zum Beispiel: Zugang zum Wohnraum und sanitäre Einrichtungen wie anpassen der Nasszellen. Dusche statt Wanne, Dusch-WC und Weiteres.

 

Der Kanton Basel-Landschaft hat die Organisation Procap beauftragt, die Beratungen nach §13 WBFG und §16 der Verordnung über die Wohnbauförderung sowie die Vorprüfung von Förderbeiträgen nach §14 WBFG resp. §17-§22 WBFV durchzuführen.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden sie sich bitte direkt an Procap

www.procap.ch/altersgerecht-baselland