Der Regierungsrat setzt die Änderungen des Landrat-Dekrets zum Energiegesetz per 1. Oktober 2024 in Kraft. Damit wird die Nutzung von erneuerbaren Energien für die Wärme- und Stromproduktion beschleunigt. Ausserdem trägt dies dazu bei, die Abhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland zu reduzieren.